Schinn Maren Rechtsanwältin & Mediatiorin
Rechtsanwalt in Frankfurt
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Was Sie wissen sollten über Schinn Maren Rechtsanwältin & Mediatiorin
Frau Maren Schinn wurde 1999 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie bearbeitet seither fast ausschlielich familienrechtliche Mandate. 2003 erwarb sie die Berechtigung zur Führung des Fachanwaltstitels für Familienrecht. Orientiert an den individuellen Bedürfnissen ihrer Mandanten berät Frau Rechtsanwältin Schinn auergerichtlich bei der Erarbeitung von (vorsorgenden) Eheverträgen, sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Darüber hinaus unterstützt und vertritt sie ihre Mandanten im Scheidungsverfahren und bei der Auseinandersetzung über Trennungs- und Scheidungsfolgen (wie z.B. Klärung des Schicksals der Ehewohnung, Teilung des Hausrats, Höhe von Kindes-, Ehegatten-, Betreuungs- und Elternunterhalt, sorge- und umgangsrechtliche Fragestellungen, Vermögensauseinandersetzung sowie güterrechtliche Ansprüche). Ihre im Jahre 2005 abgeschlossene Zusatzqualifikation zur Mediatorin (nach BAFM Standards) ermöglicht es ihr in besonderem Mae, einvernehmliche Lösungen zu finden. Im gerichtlichen Verfahren vertritt Frau Rechtsanwältin Schinn die Interessen ihrer Mandanten mit Einfühlsamkeit, Bestimmtheit und groem Engagement. Sie bearbeitet regelmäig familienrechtliche Mandate mit internationalem Bezug. Nach mehrjährigen Aufenthalten in den USA beherrscht sie sicher die englische Sprache.
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