Evangelisches Kinder- und Jugendhilfezentrum
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Die seit 1572 geltende Tradition der Stiftungen setzt das Evangelische Kinder- und Jugendhilfezentrum Augsburg bis heute in einer an die Erfordernisse der Gegenwart angepassten Form fort. Leitung und Mitarbeiter leben durch ihr Denken, Fühlen und Handeln bewusst christliche Werte und Lebensformen, die sie als Vorbilder an die ihnen anvertrauten jungen Menschen und deren Angehörigen weitergeben. Das Evangelische Kinder- und Jugendhilfezentrum Augsburg ist eine Einrichtung der Jugendhilfe auf der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Sozialgesetzbuch VIII), der Bestimmungen der Bayer. Heimrichtlinien und der Bestimmungen des Bayer. Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Das Evangelische Kinder- und Jugendhilfezentrum Augsburg nimmt Kinder, Jugendliche und junge Volljährige beiderlei Geschlechts vom 2. bis zum 21. Lebensjahr auf, die aufgrund ihrer individuellen Lebenssituation in der Familie, in der Schule, in der Arbeit und im übrigen sozialen Umfeld mit vielfältigen Verhaltensauffälligkeiten reagieren. Die Aufnahme bzw. die Gewährung einer Jugendhilfe im Evangelischen Kinder- und Jugendhilfezentrum Augsburg wird beim örtlich zuständigen Sozialdienst des Jugendamts beantragt. Antragsteller für eine Jugendhilfemanahme können neben den Eltern (Sorgeberechtigten) auch junge Erwachsene sein. Junge Menschen, die geistig behindert, körperbehindert oder von Suchtmitteln abhängig sind, können nicht aufgenommen werden.
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